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Auslesen der Fahrerkarte oder des Fahrtenschreibers - wie oft?

Unternehmen mit Fahrzeugen, die mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sind, müssen laut Gesetz, die Fahrerkarte mindestens alle 28 Tage, sowie den Fahrtenschreiber (Massenspeicher), alle 90 Tage auslesen. Auslesen bedeutet, dass die Daten heruntergeladen und auf einem Computer (oder Server) gespeichert werden.

  • Fahrerkarte mindestens alle 28 Tage
  • Fahrtenschreiber (Massenspeicher) alle 90 Tage

Auslesegeräte für Fahrerkarte und Fahrtenschreiber (Tachographen):

  • Tacho2Safe - Manuelle Auslesung - Basis Lösung für Eigentümerfahrer und kleinere Flotten

  • Tacho4Safe - Halbautomatische Fernauslesung für mittlere Flottengrößen

  • RDU GPRS 2 - Vollautomatische Fernauslesung für mittlere und größere Flotten