Funktionsweise der Berechnung von Nachtzuschlägen
Funktionsweise der Berechnung von Nachtzuschlägen (über Besondere Zeiträume)
Die Nachtzuschläge werden viertelstundenweise berechnet. Das heißt: Die erfasste Zeit wird auf 15-Minuten-Schritte gerundet.
Rundungsregel
Es wird immer auf die nächstliegende Viertelstunde gerundet:
- 0 bis 7 Minuten → abrunden
- 8 bis 14 Minuten → aufrunden zur nächsten Viertelstunde
Das gilt innerhalb jedes 15-Minuten-Abschnitts entsprechend weiter:
- 15 bis 22 Minuten → auf 15 Minuten
- 23 bis 29 Minuten → auf 30 Minuten
- 30 bis 37 Minuten → auf 30 Minuten
- 38 bis 44 Minuten → auf 45 Minuten
- 45 bis 52 Minuten → auf 45 Minuten
- 53 bis 59 Minuten → auf volle Stunde
Beispiele
- 1 Stunde 7 Minuten
→ 1 Stunde 0 Minuten - 1 Stunde 8 Minuten
→ 1 Stunde 15 Minuten - 2 Stunden 22 Minuten
→ 2 Stunden 15 Minuten - 2 Stunden 23 Minuten
→ 2 Stunden 30 Minuten - 3 Stunden 53 Minuten
→ 4 Stunden 0 Minuten