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Funktionsweise der Berechnung von Nachtzuschlägen

Funktionsweise der Berechnung von Nachtzuschlägen (über Besondere Zeiträume)

Die Nachtzuschläge werden viertelstundenweise berechnet. Das heißt: Die erfasste Zeit wird auf 15-Minuten-Schritte gerundet.

Rundungsregel

Es wird immer auf die nächstliegende Viertelstunde gerundet:

  • 0 bis 7 Minutenabrunden
  • 8 bis 14 Minutenaufrunden zur nächsten Viertelstunde

Das gilt innerhalb jedes 15-Minuten-Abschnitts entsprechend weiter:

  • 15 bis 22 Minuten → auf 15 Minuten
  • 23 bis 29 Minuten → auf 30 Minuten
  • 30 bis 37 Minuten → auf 30 Minuten
  • 38 bis 44 Minuten → auf 45 Minuten
  • 45 bis 52 Minuten → auf 45 Minuten
  • 53 bis 59 Minuten → auf volle Stunde

Beispiele

  • 1 Stunde 7 Minuten
    1 Stunde 0 Minuten
  • 1 Stunde 8 Minuten
    1 Stunde 15 Minuten
  • 2 Stunden 22 Minuten
    2 Stunden 15 Minuten
  • 2 Stunden 23 Minuten
    2 Stunden 30 Minuten
  • 3 Stunden 53 Minuten
    4 Stunden 0 Minuten