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Pflichten des Unternehmens - Digitale Fahrtenschreiber und Fahrerkarte

Fahrtenschreiber

  • Vor erstmaliger Inbetriebnahme: Tachoprüfung
  • Nach Einbau bzw. Erstzulassung: Innerhalb von 2 Wochen Kennzeichen programmieren (Erstkalibrierung)
  • Gewährleistung einer ausreichenden Menge Thermo-Druckerpapier
  • Veranlassung einer Reparatur bei Störungen
  • Regelmässige Tachoprüfung, mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren seit der letzten Prüfung

2. Fahrer

  • Schulung und Unterweisung aller Fahrer
  • Regelmässige Auswertung der Fahrerkartendaten (gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen)
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Arbeitszeitrecht und Fahrpersonalrecht) bei der Tourenplanung

3. Datensicherung

  • Anmelden mit der Unternehmenskarte vor der ersten Fahrzeugnutzung
  • Abmelden mit der Unternehmenskarte bei Vermietung, Stilllegung oder Verkauf
  • Auslesen der Fahrtenschreiber Daten spätestens alle 90 Kalendertage
  • Auslesen der Fahrerkarten Daten spätestens alle 28 Kalendertage
  • Einjährige Datenspeicherung/Aufbewahrung/Archivierung (Fahrtenschreiber und Fahrerkarte)
  • Erstellung von Sicherheitskopien